Ferdinand Knauß
Gleichheit, Gleichberechtigung und Gleichstellung
„Was die Menschen voneinander schied, gewahrte sie voll Staunen, Entzücken und Verzweiflung.“
Stephen Spender über Virginia Woolf, in seiner Autobiographie „World Within World“ (1951)
Es wird eng auf der Welt. Die Menschen werden nicht nur zahlreicher, sie kommen sich auch immer
näher. Die weltweite Mobilität vermischt Klassen und Milieus, Völker, Kulturen und die früher so
genannten Rassen. Auch das ist die Globalisierung: Man kann die anderen weniger auf Distanz
halten. Niemand kann unter seinesgleichen bleiben. Auch vor dem anderen Geschlecht ist man kaum
noch irgendwo sicher. Frauen und Männer treffen heute in Lebensbereichen aufeinander, die bis vor
wenigen Jahrzehnten noch streng nach Geschlechtern getrennt waren.
Also stellt sich die Frage immer drängender: Wie begegnen wir uns? Wie nehmen wir uns wahr? Als
Freund oder Feind? Und vor allem: Als Gleiche?
Natürlich, wie denn sonst, sagt man schnell und oberflächlich. Aber wie steht es denn wirklich
mit der Gleichheit der Menschen? Sind wir tatsächlich alle gleich oder sollen wir es erst werden?
Und was ist denn das Gleiche an uns?
Es ist oder scheint in der Politik der Neuzeit immer die Rede von Gleichheit, aber bei genauerer
Betrachtung ist es nicht immer dieselbe Gleichheit. Seit die Französische Revolution 1791 die
égalité zu einem ihrer drei Schlagworte gemacht hat, ist sie zu einer der großen Kräfte der
geschichtlichen Entwicklung geworden. Aber von Anfang an war man sich unter der Fahne der
Gleichheit selten einig. Schon die Niederschlagung des Aufstandes des „Bundes der Gleichen“
unter Gracchus Babeuf durch die Direktoriumsregierung im revolutionären Frankreich 1796 zeigt
das. Babeuf wollte eine sehr weitgehende, auch das Eigentum einschließende Gleichheit, wie man
aus seiner Verteidigungsrede vor dem Tribunal des Direktoriums nachlesen kann, das ihn zum Tode
auf der Guillotine verurteilte. Die bürgerlichen Revolutionäre wollten Rechtsgleichheit
(für Männer) und Emanzipation der (männlichen) Juden, aber keine ökonomische Gleichheit.
Selbst die radikalsten Forderungen nach Gleichheit ließen zunächst die Geschlechterfrage
außen vor. Allerdings konnte es bei so viel Gleichheitsreden nicht ausbleiben, dass auch
Frauen Gleichheit einforderten. Ohne Gleichheitstheorien kein Feminismus.
Sooft sie auch festgestellt, behauptet oder gefordert wird, so selten wird definiert, was mit
„Gleichheit“ gemeint ist. Sie ist ein politischer Kampfbegriff, der den öffentlichen Diskurs
vernebelt. Besonders gilt das für das Verhältnis zwischen den Geschlechtern.
Was bedeutet es, dass aus der politischen Forderung nach „Gleichberechtigung“ weitgehend
unbemerkt und unwidersprochen der Anspruch auf „Gleichstellung“ geworden ist? Und warum kann
oder will niemand definieren, wie das Ziel aussieht, bei dessen Erreichen keine
Gleichstellungsbeauftragten und Quoten mehr nötig sein werden? Und vor allem: Was oder
wer genau soll überhaupt gleich gestellt werden?
Bevor ich auch die aktuelle Problematik der Gleichstellungspolitik eingehe, will ich zunächst
diesen Nebel des ungenauen Redens von der Gleichheit der Menschen etwas lichten. Dazu schlage
ich eine kategorale Unterscheidung vor, um in sinnvoller Weise von der Gleichheit – und der
Ungleichheit der Menschen – sprechen zu können. Das Ziel soll sein, nicht mehr leichtfertig
oder allzu abstrakt über etwas so schwerwiegendes und konkretes zu sprechen.
Verschiedene Gleichheiten
Der erste Schritt zum differenzierten und qualifizierten Reden von der Gleichheit, sei es in
der politischen Propaganda oder in geisteswissenschaftlichen und philosophischen
Veröffentlichungen, ist die Unterscheidung verschiedener Kategorien des Gleich- oder
Ungleichseins.
Konkret sollte man zum Beispiel unterscheiden: zwischen ökonomischer Gleichheit des Besitzes,
des Eigentums und des Zugriffs auf das Sozialprodukt auf der einen Seite und der politischen
Gleichheit des Zugangs zu den Institutionen und der Beteiligung an politischen Entscheidungen;
zwischen der Gleichheit aller vor dem menschlichen Gesetz und der ganz anderen Gleichheit vor
einem obersten moralischen Richter, was die Christen die Gleichheit der Kinder Gottes nannten.
Letztere ist wieder zu unterscheiden von der Gleichheit vor durch Konsens oder a priori
geforderten moralischen Imperativen. Etwas ganz anderes ist die Chancengleichheit als die
von außen garantierte Gleichheit im Gebrauch der Freiheit zu möglichen Handlungen. Schließlich
ist die Rede von der Gleichheit der kulturellen und ästhetischen Werte, wenn etwa die
Gleichartigkeit von Kulturen früher oder später Stufen behauptet wird und damit der Begriff
von primitiven Kulturen oder primitiver Kunst geächtet wird, beziehungsweise wenn die
Demokratie aus Kultur, Kunst und Wissenschaft verbannt werden soll. Und schließlich: Die
Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz unabhängig von Herkunft, Ethnie, Rasse, Geschlecht
ist zu unterscheiden von der Behauptung anthropologischer Gleichheit der menschlichen
Konstitution, welche wieder zu differenzieren ist nach physischen, physiologischen und
intellektuellen Bestandteilen.
Das öffentliche Bewusstsein und vor allem der geistes- und sozialwissenschaftliche Teil der
akademischen Welt hat sich unter dem Eindruck der mörderischen Erfahrungen von Sklaverei,
Kolonialismus und vor allem der Schoah auf die Leugnung oder Nichtbeachtung biologischer
Unterschiede zwischen Menschengruppen jeglicher Kategorie weitestgehend festgelegt. Dieses
Dogma des biologischen Egalitarismus lautet in etwa so: „Rassen gibt es nicht. Die äußerlich
erkennbaren Unterschiede zwischen Menschengruppen sind bedeutungslos, und die anderen sind
Ergebnisse kultureller Prozesse, also sozial konstruiert.“ Das scheinbar naturwissenschaftlich
fundierte Argument ist dabei, dass die genetisch feststellbaren Unterschiede zwischen zwei
beliebigen Individuen größer sind als die zwischen Kollektiven, welche daher unbedeutend seien.
Und mancher Biologe schließt sich an, vor allem wenn es um die genetischen Grundlagen der
Intelligenz geht. Steven Rose fordert in „Nature“ den Verzicht auf die Erforschung der
Intelligenz nach Geschlecht oder Rasse: „The catergories of intelligence, race and gender
are not definable within the framework required for natural scientific research.” (Nature,
Vol 457, 12.2.2009, S. 786)
Die medizinische und humanbiologische Forschung präsentiert dagegen in jüngster Zeit immer
häufiger Ergebnisse, die das Dogma infrage stellen. Genetiker wissen mittlerweile, dass man
Menschen allein auf der Basis ihrer Genome sehr wohl verschiedenen Gruppen gemeinsamer
geographischer Herkunft zuteilen kann. So gab es jüngst eine große Untersuchung über die
Bevölkerung Indiens, die zeigte, dass die Angehörigen der Kasten sich auch genetisch sehr
deutlich unterscheiden (Nature, Vol 461, 24.9.2009, S.489-494). Und die verschiedenen Häufigkeiten
so genannter Polymorphismen in den Genomen diese Gruppen (den Begriff „Rasse“ meiden Biologen
mittlerweile ebenso wie Kulturwissenschaftler) sind nicht nur relevant für die Ausprägung äußerer
Merkmale wie Hautfarbe, sondern auch für das Risiko vieler Krankheiten oder die Verträglichkeit
von Medikamenten.&xnbsp; Geschlecht und ethnische Herkunft werden in der Medizin&xnbsp; immer stärker zu sehr
behandlungsrelevanten Kategorien. Da sich schon vor Jahren herausstellte, dass zum Beispiel manche
Medikamente gegen Herzkrankheiten bei schwarzen Amerikanern nicht so wirksam sind, wie bei weißen,
hat mittlerweile auch die Pharmaindustrie die Relevanz von „race“ erkannt (im Englischen ist der
Begriff interessanterweise nicht diskreditiert).
Ähnliches gilt für die Geschlechter. So ist etwa seit längerem bekannt, dass Frauen im Vergleich
zu Männern aufgrund einer stärkeren Immunantwort auch stärkere Entzündungsreaktionen aufweisen.
Verwirrenderweise heißt die junge Disziplin, die diese Unterschiede erforscht, „Gender-Medizin“,
obwohl damit eigentlich die Gender-Theorie (die die Bedeutungslosigkeit des physischen Geschlechts
behauptet) gerade widerlegt wird. Kurz gesagt: Die Naturwissenschaften machen den
Kulturwissenschaftlern einen dicken Strich durch ihre liebgewonnenen Behauptungen: Die
Menschen haben sich nicht nur selbst durch ihre kulturellen Konstruktionen in Gruppen eingeteilt,
die Gruppenzugehörigkeit steckt ihnen in den Genen. „Biological egalitarianism may not remain
viable in light of the growing body of empirical data“, folgern der Genetiker Bruce Lahn und
der Ökonom Lanny Ebenstein in einem sehr lesenswerten Aufruf in “Nature” (Vol 461,8.10.2009,
S. 726). Gegen das Gleichheitsdogma fordern sie: „Let’s celebrate human genetic diversity!“
Wir sehen also, dass es viele völlig verschiedene Arten der Gleichheit oder Ungleichheit von
Menschen gibt, und wie verwirrend es ist, undifferenziert von der Gleichheit zu sprechen. Wie
unsinnig es letztlich auch ist, vollkommene „Chancengleichheit“ zu fordern, da wir doch als in
mancherlei Hinsicht ungleich begabte schon geboren werden.
Zwei grundsätzlich verschiedene Arten von Gleichheit und Ungleichheit
Ich komme jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen, indem ich einen Ausweg aus der Verwirrung
aufzeige. Es gibt nämlich zwei prinzipiell verschiedene Weisen von Gleichsein für den Menschen,
die quer durch die zuvor aufgeführte Liste gehen: nämlich die Gleichheit als ein Festzustellendes
und die Gleichheit als ein zu Forderndes, die Gleichheit als ein zu erforschender Sachverhalt und
als ein moralisches Postulat, das heißt die konstitutive und die normative Gleichheit. Eine
normative Gleichheit ist eine durch Satzung geschaffene. Eine konstitutive Gleichheit ist eine
von Natur, genetisch vorgegebene Gleichheit. Eine Gleichheit kann faktisch sein, wie zum Beispiel
die Rechtsgleichheit in Deutschland, und doch nicht konstitutiv. (Diese Unterscheidung beruht,
wie auch andere Teile dieses Aufsatzes auf einem leider unveröffentlichten Vortrag meines Vaters,
Gerhard Knauss, auf dem Welt-Philosophenkongress in Istambul 2003).
Eine Gleichheit kann faktisch sein, wie zum Beispiel die Rechtsgleichheit in Deutschland, aber
nicht konstitutiv. Rechtsgleichheit existiert, aber sie ist normativ, also von Menschen
geschaffen. Wenn eine normative Gleichheit herrscht oder gewünscht wird (zum Beispiel der
Frauen und Männer), kann man daraus nicht folgern, dass eine generelle konstitutive Gleichheit
besteht oder hergestellt werden kann. Konstitutiv gleich sind alle Menschen unter anderem in
bestimmten physiologischen Bedürfnissen (nach Nahrung zum Beispiel). Aber schon über die
Gleichheit psychischer Bedürfnisse kann man streiten. Brauchen alle Menschen Liebe? Als Christ
sagt man ja, aber es gibt auch Gründe, daran zu zweifeln.
Ein ähnliches „systematisches Argument“ gegen die „strategische Vermischung“ und den
„ideologischen Brei“ der „rigorosen Anhänger der Gleichheit“ bietet der Soziologe Rainer
Paris („Merkur“, Heft 8, 63. Jg., August 2009, S. 653-665): Er unterscheidet binäre und
graduelle Ungleichheit:
„Der Begriff der binären Ungleichheit bezieht sich auf gesellschaftliche Verhältnisse,
in denen zwischen verschiedenen Kategorien von Menschen (Individuen oder Gruppen) grundsätzliche,
durch eine klare Trennlinie definierte Unterschiede hinsichtlich elementarer Freiheiten der
Lebensgestaltung und sozialer Teilhabechancen bestehen, die in der Regel durch
Herrschaftsstrukturen institutionell fixiert und abgesichert sind. Sie beruht auf dem
Prinzip: Was der eine darf, ist dem anderen verwehrt. Der Prototyp ist das Gewähren oder
Vorenthalten, der Besitz oder Nichtbesitz von Rechten. Gleichheit konkretisiert sich hier
als Status- und Freiheitsgleichheit im Gebrauch verbriefter Rechte und den damit einhergehenden
Möglichkeiten von Einflussnahme und Selbstbehauptung. Dabei handelt es sich stets um ein
eindeutiges Entweder-Oder: Entweder man hat ein Recht, das man nach Gutdünken wahrnehmen kann,
oder man ist davon ausgeschlossen. Es gibt kein Dazwischen. Diejenigen, die das Recht genießen,
sind untereinander gleich und ungleich im Verhältnis zu denen, denen es verwehrt ist.“ Ein
Beispiel dafür sind Staatsangehörige und Ausländer. Eine solche binäre Ungleichheit lässt sich
durch gesellschaftliche oder politische Akte beseitigen.
Etwas ganz anderes ist, so Paris, die „graduelle Ungleichheit“. Sie „bezieht sich allgemein
auf die kontrastive Identifizierung verschiedener Lebensumstände, die durch einen größeren oder
geringeren Abstand des Lebensniveaus und der Bedürfnisbefriedigung als Konsequenz einer ungleichen
Verteilung von Ressourcen gekennzeichnet sind. Der Prototyp ist die Kluft zwischen Arm und Reich.“
Im Gegensatz zu binärer ist graduelle Ungleichheit nie vollständig aufhebbar – was die „rigorosen
Anhänger der Gleichheit“ dennoch fordern. Und weil diese Forderung ewig unerfüllbar bleibt, „hört
der Streit gewissermaßen nie auf“.
Paris’ Unterscheidung ist für Soziologen sehr erhellend und hilfreich. Aber es ist eine rein
soziologische, die die zentralen anthropologischen Aspekte des Gleichheitsproblems nicht erfasst.
Die graduelle Ungleichheit zwischen Menschen mit unterschiedlichem Einkommen ist eine soziale und
völlig anders als die graduelle Ungleichheit zwischen sportlicheren und unsportlicheren Menschen,
die eine physische ist.&xnbsp;
Konstitutive und normative Gleichheit oder Ungleichheit sind dagegen allgemeine, vor-soziologische
Kategorien. Ich halte diese Unterscheidung daher für ursprünglicher als die von Paris.
Quoten: Konkrete Ungleichbehandlung im Dienste abstrakter Gleichheit
In Politik und Sozialwissenschaft werden binäre und graduelle oder konstitutive und normative
Gleichheit wild durcheinander gewürfelt. Die konstitutive Gleichheit oder Ungleichheit von
Individuen, Geschlechtern und Gruppen wird mit der Rechtsgleichheit vermengt oder das eine aus
dem anderen gefolgert, etwa die konstitutive aus der normativen. Weil moralisch Gleichheit (zum
Beispiel der Frauen und Männer oder der eingesessenen Deutschen und der Eingewanderten) gewünscht
wird, folgt aber nicht, dass alle konstitutiv gleich sind. Die Unklarheit dürfte meist politisch
beabsichtigt sein, um politische oder materielle Interessen einer Gruppe moralisch zu
rechtfertigen. Paris kritisiert das als „strategische Vermischung“.
In der politischen Praxis äußert sich das zum Beispiel in der weitgehend unbemerkt gebliebenen
Ablösung des Begriffs der „Gleichberechtigung“ durch die aktive „Gleichstellung“ in der
Geschlechterpolitik. Wer nur Gleichberechtigung will, nimmt hin, dass die Inhaber dieser
Rechte in mancherlei Hinsicht konstitutiv ungleich sein können und es bleiben dürfen. Wer
gleichstellen will, der verabsolutiert die Norm einer 50:50-Verteilung der Geschlechter unter
bewusster Negierung möglicher konstitutiver Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Was nicht
passt, wird eben passend gemacht. Dafür gibt es die Frauenquoten und Gleichstellungsbeauftragten.
Die Absurdität solcher Politik ist, dass sie zur Herstellung einer abstrakten Gleichheit der
Verteilung im Kollektiv die konkrete Ungleichheit der Behandlung der Individuen einführt. Wenn
es wirklich darum ginge, jegliche Diskriminierung zu verhindern, müsste bei Bewerbungsverfahren
stets der Geschlechterproporz unter den Bewerbern auf die Stellenvergabe übertragen werden. Bei
20 Frauen und 30 Männern als Bewerber auf 5 Stellen, müssten 2 Frauen und 3 Männer berufen werden.
Doch tatsächliche Frauenquoten etwa in politischen Parteien sind starr. Obwohl weniger als 30
Prozent aller Parteimitglieder Frauen sind, haben sie ein Recht auf 40 Prozent der
Führungspositionen.
Um eine behauptete Diskriminierung zu bekämpfen, wird eine ganz handfeste Diskriminierung
praktiziert: Die bevorzugte Einstellung und Beförderung von Frauen. Dazu wird auch noch die
Öffentlichkeit für dumm verkauft, indem man behauptet, es würden Männer durch die Quoten
schließlich nicht diskriminiert, nur die Frauen würden eben „positiv“ diskriminiert.
Der Zweck der Gleichheit heiligt so das Mittel der Ungleichheit. Um eines utopischen und
kollektivistischen Gleichheitszieles Willen, wird in der realen Welt eine radikale
Ungleichbehandlung praktiziert. Frauen, die sich um eine Professur bewerben, haben heute
meist deutlich bessere Chancen als ihre meist sehr viel zahlreicheren männlichen Konkurrenten –
denn auf jeder Ausschreibung steht die Klausel „Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt
eingestellt“. Man tut dabei so, als träten bei Bewerbungen zwei Geschlechterkollektive als
Interessengruppen gegeneinander an, und nicht eine Menge von Individuen. Im Namen der kollektiven
Gleichstellung werden dadurch Individuen auf Grund ihres Geschlechts ungleich behandelt.
Gleichstellung ist also gerade keine Konsequenz aus der Gleichberechtigung, sondern hebelt
sie aus.
Gleichberechtigung ist gemäß meiner oben eingeführten Kategorisierung eine normative, von der
Gesellschaft eingeführte Gleichheit, die von der physischen oder sonstigen Konstitution der
Menschen vollkommen unabhängig ist. Sie lässt Raum für angeborene und kulturell erworbene
Ungleichheiten, sei es zwischen individuellen Menschen, sei es zwischen den beiden Geschlechtern
oder anderen Menschengruppen.
Gleichberechtigung ermöglicht also erst Freiheit, die nichts anderes ist als das Recht zum
ungleich sein. Gleichstellung dagegen behauptet konstitutive Gleichheit der Geschlechter und
gibt vor. Gleichstellungspolitik meint mit expansiven Gleichheitsnormen konstitutive
Ungleichheiten glatt bügeln zu können. Ein solches Welt- und Menschenbild ist im Kern ein
unfreiheitliches.
Vor allem aber ist eine Politik, die sich an einem solchen Menschenbild orientiert, am Ende doch
zum Scheitern verurteilt. Denn normative Ungleichheiten lassen sich durch Veränderung der Normen
möglicherweise grundlegend beseitigen. Aber konstitutive Ungleichheiten lassen sich allenfalls
kaschieren, jedoch nicht per Dekret oder durch Umerziehung abschaffen.
Wer ein Bild vom Menschen als ein zur Freiheit geborenes Wesen hat, und wer weiß, dass Freiheit
bedeutet, sich innerhalb der Schranken seiner individuellen Konstitution verhalten zu können,
und wer zumindest den Gedanken nicht für abwegig hält, dass Frauen und Männer in mancherlei
Hinsicht nicht nur äußerlich konstitutiv ungleich sind, und wer den Mut hat, für möglich zu
halten, dass die Normalverteilung der Interessen und Begabungen bei Männern und Frauen vielleicht
nicht ganz identisch ist, der wird nicht jede statistische Unterrepräsentanz von Frauen in einem
gesellschaftlichen Bereich als Beweis einer Diskriminierung ansehen. Er oder sie wird sich
konsequent für gleiche Rechte einsetzen, weil sie die individuelle Freiheit jedes einzelnen
erst ermöglichen, aber ebenso konsequent wird er oder sie sich sträuben gegen jede oktroyierte
Gleichstellerei.
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