Dr. Torsten Steiger
Emanzipation – oder Bevormundung?
Inkonsistenzen der Gleichstellungspolitik
Die Forderung nach Gleichberechtigung, die einst das zentrale Interesse der feministische
Emanzipationsbewegung war, ist in den letzten zwanzig Jahren durch den Ruf nach Gleichstellung
und ›gender mainstreaming‹ abgelöst und mithilfe der vorhandenen Frauenministerien und
-beauftragten als politisches Ziel institutionell verankert worden. Der öffentliche Diskurs, der
diese Entwicklung begleitet hat, konnte den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der genannten
Verschiebung lediglich um eine Konkretisierung der ursprünglichen Intentionen, die von allen
Beteiligten als logisch und notwendig anerkannt werde. Tatsächlich jedoch stellt der Wechsel
von der Gleichberechtigung zur Gleichstellung eine qualitative Veränderung dar, die weitreichende
moralische und juristische Fragen aufwirft. Das Ausbleibens eines Aufschreis von Seiten der
Betroffenen kann vor diesem Hintergrund nur dadurch erklärt werden, daß die Deutungsmacht der
feministischen Aktivistinnen im öffentlichen Diskurs so stark geworden ist, daß divergierende
Sichtweisen keine Chance auf Gehör haben.
Ich möchte im Folgenden drei Einwände bzw. Fragen diskutieren, an denen sich m. E. die Inkonsistenzen
der kurrenten Gleichstellungspolitik nachweisen lassen. Dabei handelt es sich:
(1) um die moralischen und juristischen Probleme, die durch Quotierungen und die Bevorzugung von
Frauen in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens entstehen,
(2) um die Verwechslung von Ursache und Wirkung des gender mainstreaming, d. h. um die Frage,
inwieweit die Deutungsmuster, aus denen sich die Konzepte der Gleichstellung und des gender
mainstreaming speisen, erst die Mißstände produzieren, denen die Politik doch begegnen möchte
und
(3) die Frage nach den Geltungsansprüchen, die durch die feministischen (Gleichstellungs-)Forderungen
erhoben werden. Genauer: Es geht um die Frage, mit welchen Argumenten der normative Gehalt solcher
Forderungen zu legitimieren versucht wird. In diesem Kontaxt soll (a) die historische Entwicklung
der Befreiung der Individuen aus tradierten Rollenmustern mit Blick auf die feministischen
Forderungen grob skizziert werden. Es wird (b) zu untersuchen sein, wodurch sich die feministische
Emanzipationsbewegung von anderen unterscheidet. Im Anschluß werde ich (c) darstellen, auf welche
Weise falsche Situationsbeschreibungen und nicht legitimierte normative Forderungen in der
Gleichstellungsbewegung miteinander verschränkt werden, um die Perpetuierung der Ansprüche
sicherzustellen. In einem weiteren Schrittt möchte ich (d) zeigen, auf welche Weise die Subreption
normativer Geltungsansprüche den Übergang von der Forderung nach Gleichberechtigung zur Forderung
nach Gleichstellung kennzeichnet. Schließlich können (e) der ideologische Charakter der
Gleichstellungsbewegung und des gender mainstreaming anhand der sprachlichen Immunisierung
und Hermetisierung der von ihnen vertretenen Positionen nachgewiesen werden.
ad (1): In diesem Zusammenhang steht die Frage im Mittelpunkt, ob es moralisch und/oder juristisch
geboten oder auch nur statthaft sein kann, soziale Veränderungen herbeizuführen, indem man massiv
in die (verfassungsmäßig garantierten) Rechte einer gesellschaftlichen Gruppe eingreift bzw. diese
beschneidet. Hier wird bewußt die grundlegende Frage nach der Berechtigung, der Legitimität und dem
Sinn von Gleichstellungsmaßnahmen überhaupt ausgeklammert. Es geht vielmehr um die konkrete Art und
Weise, in der diese Ziele bei uns erreicht werden sollen.
Zur Debatte steht hier (a) die Frage, inwieweit es legitim sein kann, Erziehungs- und
Bildungsmaßnahmen auf die Bedürfnisse und Interessen einer gesellschaftlichen Gruppe zuzuschneiden,
wodurch im günstigsten Fall nur ein Zwang zur Anpassung an Denk-, Empfindungs- und Verhaltensmuster
ausgeübt wird, deren normativer Gehalt/Charakter nicht hinreichend legitimiert ist.
Wahrscheinlicher jedoch (und in der Realität auch häufiger anzutreffen) ist der ungünstigere Fall
der Vernachlässigung all’ jener, die der als allein förderungswürdig anerkannten Gruppe nicht
angehören: Die Tatsache daß Jungen in der Schule schlechter abschneiden als Mädchen und diese
häufiger ohne oder mit einem schlechteren Abschluß verlassen, spricht eine ebenso deutliche Sprache,
wie die höhere Selbstmordrate der Männer, ihre kürzere Lebenserwartung, ihre schlechtere medizinische
Versorgung und ihre Dominanz unter den Obdachlosen. Je offensichtlicher wird, daß diese
Schlechterstellungen nicht naturgegeben, d. h. biologisch determiniert sind, sondern die häßliche
Kehrseite der Frauen- und Mädchenförderung darstellt, desto schwieriger wird es die Verletzung
elementarer Grundrechte der Männer durch diese Politik zu leugnen.
Es müßte (b) erörtert werden, inwieweit z. B. das Recht auf freie Berufswahl einer gesellschaftlichen
Gruppe durch legislative Maßnahmen und Verordnungen eingeschränkt werden darf, um tatsächliche oder
gefühlte Benachteiligungen einer anderen gesellschaftlichen Gruppe zu beseitigen. Das heißt
konkret: Ist es statthaft, daß die Chancen von Männern in bestimmten Bereichen des Berufsspektrums
einen Arbeitsplatz zu finden, eingeschränkt werden, damit eine quantitative Parität der Geschlechter
auf den existierenden Arbeitsplätzen hergestellt werden kann?
Hier muß zunächst darauf hingewiesen werden, daß das Ideal der paritätischen Repräsentation
inkohärent ist, denn es beruht auf falschen Annahmen bezüglich der Intentionen, die der Berufswahl
von Individuen zugrundeliegen. Es ist schlicht abwegig zu glauben, ein Mensch wähle seinen Beruf,
um sein Geschlecht zu repräsentieren.1 Zumal vollkommen ungeklärt ist, wie sich eine
derartige Repräsentationsfunktion mit einer beruflichen Tätigkeit verbinden oder in sie integrieren
läßt. Außerdem stellt sich die Frage, warum Menschen ausgerechnet ein Interesse haben sollten,
ihr Geschlecht zu repräsentieren und nicht etwa ihre Familie, ihren Kegelverein oder ihre Partei.
Die Vorstellung, daß eine repräsentative Verteilung der Arbeitsplätze an die verschiedenen
gesellschaftlichen Subgruppen, in irgendeinem Zusammenhang mit unseren Vorstellungen von Gleichheit
und Gerechtigkeit steht, ist schlicht abwegig und aufgrund der vielfältigen Gruppenzugehörigkeit
der Individuen ohnehin nicht konsequent durchzuführen.
So nebulös das Konzept der zahlenmäßig angemessenen Repräsentation, so offensichtlich ist, daß der
Paritätsforderung eine qualitative Veränderung feministischer Interessen und Zielsetzungen zugrunde
liegt. Frauen streben nicht länger nach gleichen Rechten. Sie wollen mehr Macht und Dominanz in den
zentralen gesellschaftlichen Führungspositionen. Dies offensichtliche Machtstreben wird damit
legitimiert, daß ohnehin die Mehrzahl der schlechtbezahlten Arbeit von Frauen geleistet werde.
Diese Argumentation sieht freilich großzügig darüber hinweg, daß Männer ihrerseits in den Berufen
mit hohen Risiken (Verletzung, Krankheit, Invalidität und Tod) fast vollständig unter sich sind,
daß sie länger arbeiten müssen als Frauen und trotz ihrer niedrigeren Lebenserwartung nicht mehr
Rente erhalten.
Zusammenfassend geht es also hinsichtlich dieses Komplexes um die Frage, ob es gerechtfertigt ist,
die Kosten für die (wie auch immer fragwürdige und inkonsequente) Gleichstellung von Frauen jenen
Männern aufzulasten, die die gefühlten oder tatsächlichen Mißstände mit Sicherheit nicht zu
verantworten haben. Ergänzend könnte gefragt werden – und das leitet schon zum zweiten
Frageschwerpunkt über –, wie sich jene Gleichstellungsmaßnahmen legitimieren lassen, die nicht
nur die Chancen auf Realisierung eines selbstgewählten Lebensweges von Männern desavouieren, sondern
offensichtlich auch an den Interessen und Bedürfnissen der vermeintlich benachteiligten Frauen
vorbeizielen. Hierzu zählen z. B. die derzeit laufenden Kampagnen, mit denen Frauen in die
Ingenieurberufe gedrängt werden sollen.
ad (2): Worauf die These zielt, daß Gleichstellungspolitik und das gender mainstreaming
Ursache und Wirkung verwechseln und die Bedürfnisse, auf die zu reagieren sie vorgeben, erst
schaffen, läßt sich an folgendem Beispiel verdeutlichen: Der LSB Hessen gibt zwei
Informationsbroschüren zum Thema gender mainstreaming und zur Einrichtung von
Frauenbeauftragen in Sportvereinen heraus. Zur Erinnerung: In (Sport-)Vereinen finden sich Menschen
zusammen, die ein gemeinsames Interesse haben. Hier stellt sich also schon die erste Frage, welche
nicht trivialen spezifischen Bedürfnisse aus einem gemeinsamen Interesse resultieren könnten, nur
weil man eine Frau ist. Die zweite Frage stellt sich vor dem Hintergrund der Forderung, die
Frauenbeauftragten mögen die Interessen der Frauen gegenüber dem Vorstand vertreten. In der Regel
vertreten Trainer und Obleute, die für ihre jeweiligen Trainingsgruppen zuständig sind, deren
Interessen vor allen Entscheidungsgremien. D. h. die Organisationsformen und die Institutionen in
einem Verein prägen sich entsprechend der Bedürfnisse der jeweiligen Trainingsgruppe aus, die i. d.
R. sportartspezifisch und nicht geschlechtsspezifisch sind. Freizeitsportler haben andere
Bedürfnisse als Leistungssportler, Fußballer andere als Turner, Jugendgruppen andere als
Seniorengruppen. Wer Frauenbeauftrage fordert, unterstellt, daß Frauen in Sportvereinen außer den
Interessen, die sich aus ihrer Sportart und der Art und Weise, in der sie sie ausüben, resultieren,
auch noch Interessen verfolgen, die sich aus ihrem Geschlecht herleiten lassen und durch die sie
sich – unabhängig von den o. g. Faktoren – von allen anderen Sportlern im Verein unterscheiden.
Hier drängt sich natürlich der Verdacht auf, daß die Frauenbeauftragtenbewegung eine Initiative
darstellt, die die Bedürfnisse, auf die sie antworten möchte, erst selbst herstellt. Bedenklich
wird diese spezielle Industrie der Fraueninteressen also dadurch, daß sie aktiv an der Konstruktion
geschlechtlicher Differenzen (also an der Konstruktion von ›gender‹) arbeitet und so die
Kluft vertieft und zementiert, an deren Einebnung sie vorgeblich arbeitet. Daß dies der Fall ist,
belegt nicht zuletzt die oben kritisierte Forderung nach paritätischer Repräsentation der
Geschlechter in den einzelnen Berufsgruppen: Sie kann sinnvoll nur aus einer Perspektive gestellt
werden, die den Mensch primär, wenn nicht gar ausschließlich als geschlechtliches Wesen sieht und
seine Erfahrungen, seine Interessen und seine Lebensgeschichte ausschließlich aus diesem Horizont
heraus zu verstehen versucht. Ich werde weiter unten zu zeigen versuchen, daß die reduktionistische,
unterkomplexe Weltsicht, die dem Gleichstellungsgedanken zugrundeliegt, Lösungskonzepte motiviert,
die selbst den Bedürfnissen ihrer Adressaten nicht gerecht werden.
ad 3: Die Diskussion der normativen Grundlagen von Gleichstellungspolitik und gender mainstreaming
setzt sinnvollerweise am Schlagwort vom ›positiven Sexismus‹2 an. Damit bezeichnen
Feministinnen die bewußte Bevorzugung von Frauen bzw. die bewußte Benachteiligung von Männern. Der
“positive Sexismus” wird dadurch zu legitimieren versucht, daß man auf (vermeintlich oder real)
exisitierende Mißstände hinweist und postuliert, daß es besser wäre, ein neues Unrecht zu begehen,
als das bestehende noch länger hinzunehmen. Um hier eine arumentative Grundlage zu gewinnen, ist es
hilfreich, die Argumentationslinien der Feministinnen nachzuzeichnen und in diesem Zusammenhang
Zustandsbeschreibungen und normative Forderungen voneinander zu trennen bzw. ihre wechselseitigen
Abhängigkeiten darzustellen.
(a) Die Kritik der ersten Frauenrechtlerinnen entzündete sich an der Verschiedenheit der
Lebensbedingungen von Mann und Frau, der Festschreibung von Rollenmustern und der (vermeintlichen
oder realen) Unfreiheit der Frauen und ihre (vermeintliche oder reale) Abhängigkeit von den Männern.
Es ist in diesem Zusammenhang nicht zu leugnen, daß zwischen den tradierten Rollenmustern und dem
objektiven Stand des Bewußtseins spätestens seit dem Ende des 18. Jhd. ein Spannungsverhältnis
bestand, das sich zunehmend verschärfte. Es ist jedoch ebenso unleugbar, daß diese Rollenmuster
nicht nur hinsichtlich weiblicher Lebensentwürfe Wirksamkeit entfalteten, sondern unterschiedslos
alle Menschen betrafen.
Die Grenzen zwischen den unterschiedlichen Machtpotentialen verliefen dabei primär zwischen den
gesellschaftlichen Gruppen bzw. Schichten und nicht zwischen den Geschlechtern: Der Sohn eines
Tischlers konnte nicht frei entscheiden, welchen Lebensweg er einschlagen wollte, und selbst der
Sohn des Königs hatte keinen größeren Entscheidungsspielraum hinsichtlich seiner Lebensplanung.
Andererseits verfügte die Frau eines Fürsten objektiv über mehr Macht als ein leibeigener Bauer. –
Aber wir müssen eingestehen, daß das Spektrum möglicher Lebensentwürfe für Männer insgesamt zumindest
quantitativ breiter gewesen ist als für Frauen. Ob die Beschränkung des weiblichen Lebensspektrums
auf die Rolle als Frau, Mutter oder Braut Christi eine aktive Leistung der männlichen Akteure
gewesen ist oder sich historisch-evolutionär aus der “strukturellen Benachteiligung” im sexuellen
Reproduktionsprozeß entwickelt hat und ob das zu irgendeiner Zeit notwendig oder auch nur sinnvoll
gewesen ist, braucht hier nicht diskutiert zu werden. Sicher ist jedoch, daß die Rolle als Hausfrau
und Mutter nicht nur eine Benachteiligung darstellt, sondern durchaus mit einer Reihe von Vergünstigungen
einhergeht: keine aktive Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen, keine Ausübung gefährlicher
Berufe, keine Verantwortlichkeit für die materielle Reproduktion der Familie (auch wenn die Trennung
der Geschlechterrollen in dieser Hinsicht vor allem in den unteren Gesellschaftsschichten nicht so
ausgeprägt war und spätestens mit Beginn der Industrialisierung vollkommen verschwand)
Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß das Interesse der Frauen an einer Erweiterung der
Möglichkeiten ihrer individuellen Lebensplanung nachzuvollziehen ist (nachdem die Männer spätestens
in der Französischen Revolution gezeigt hatten, welches Potential der von ihnen entwickelte
Freiheitsbegriff entfalten konnte). Die Unterstellung, Männer hätten die Unterdrückung der Frau
aktiv betrieben, ist jedoch schärfstens zurückzuweisen. Das historische Bewußtsein der frühen Neuzeit
konnte das tradierte Weltbild nur partiell und in dem Maße transzendieren, in dem
naturwissenschaftliche Erkenntnisse die Formulierung aufklärerischer Ideen begünstigten.
Wenn wir versuchen, die gesellschaftlichen Akteure aus ihrem sozialen Umfeld heraus zu verstehen
und ihre Sozialisierung zu berücksichtigen, müssen wir einsehen, daß die Entdeckung des Individuums
und seine Befreiung aus den Zwängen, die ihm durch die bestehenden sozialen Rollenmuster auferlegt
wurden, nur von den Männern ausgehen und bei ihnen zunächst auch nur wirksam werden konnte. Die
Verwechslung des homme mit dem bourgeois ist ein wesentliches Merkmal frühmoderner
Emanzipationsbewegungen, das die Widersprüche zwischen den proklamierten Idealen von Freiheit,
Gleichheit und Brüderlichkeit und der gesellschaftlichen Realität unabhängig von Geschlechtergrenzen
perpetuierte. Die Verwirklichung der Ziele der Aufklärung war durch die genannte Verwechslung von
Anbeginn an illusorisch, gleichwohl wurde der universale Anspruch durch sie nicht in Frage gestellt.
Zwar erweist sich retrospektiv der Scheincharakter dieses Universalitätsanspruchs, für die
zeitgenössischen Akteure war er jedoch kaum zu durchschauen.
Es ist das Verdienst der Suffragetten und Feministinnen, die o. g. Ausblendungen sichtbar gemacht
zu haben. Aber es ist die Tragik ihrer Bewegung, daß sie sich durch diese Entdeckung legitimiert
fühlten, ihrerseits bewußt eine reduktionistische Perspektive einzunehmen. Der weibliche Kampf um
Gleichberechtigung war von Anbeginn auf die Durchsetzung von Partikularinteressen angelegt. Die
Frauenbewegung ähnelt allerdings nicht nur in dieser Hinsicht eher einem Eroberungsfeldzug, als den
großen humanistischen Freiheitsbewegungen. Auch die Art und Weise, in der “die Männer” bekämpft und
verdammt wurden, hat aufgrund der Aggressivität, mit der die Frauen zu Felde zogen, und der
mangelnden Bereitschaft zu objektiver Auseinandersetzung große Ähnlichkeit mit derartigen
Umsturzbewegungen. In diesem Zusammenhang spielen die Zuschreibungen und Deutungen, auf die die
Frauen ihre Legitimierung gründeten, eine wesentliche Rolle. Die Selbstgerechtigkeit und Unfähigkeit
zur Selbstkritik, mit der die Schuld für die soziale Realität dem männlichen Teil der Bevölkerung
zugeschoben wurde, während die Frauen zu reinen und unschuldigen Opfern stilisiert wurden, die den
wahren Quell des Glücks der Menschheit vorstellen sollten, ist schwer zu ertragen – zumal der
zeitgenössische Feminismus und seine Gleichstellungshandlanger immer noch auf dieser Welle reiten.
Allerdings darf hierbei nicht übersehen werden, daß die einseitige Befreiung der Männer die Spannung
zwischen dem weiblichen Rollenmuster und dem Stand des objektiven Bewußtseins zusätzlich
verschärfte.
So ist es nur selbstverständlich, daß (b) Frauen für sich die gleichen Rechte einfordern
würden, wie sie den Männern eingeräumt wurden bzw. werden. In dieser Forderung hat nun die
grundsätzliche Schieflage des Feminismus ihre Ursache und ihren Ausgangspunkt. Es ist dies eine
Schieflage, die sich seitdem kontinuierlich verschärft hat und die heute dazu führt, daß der
Feminismus seinen (zumindest partiell) befreienden Charakter eingebüßt hat und zu einem Zug der
Unterdrückung geworden ist: Denn die Frauen vergaßen, ihre Forderung nach gleichen Rechten mit der
Erklärung zu verbinden, daß sie bereit seien, auch die entsprechenden Pflichten zu übernehmen.
Hierbei fällt auf, daß unabhängig von der Frage, inwieweit Frauen z. B. an staatsbürgerlichen
Pflichten wie der Landesverteidigung teilhaben sollten, damit sinnvollerweise von Gleichberechtigung
gesprochen werden könnte, Frauen nach wie vor nicht bereit sind, die Nachteile in Kauf zu nehmen,
die durch Dinge wie Berufstätigkeit und Teilhabe der Männer an der Kindererziehung u. ä. erwachsen.
3 In diesem Zusammenhang werden zwei ineinandergreifende Argumentationsstrategien in
Anschlag gebracht: (A) Einerseits besteht die Tendenz, derartige Nachteile als spezifische
(“strukturelle”) Benachteiligung der Frauen zu interpretieren, und (B) wo dies überhaupt nicht
geht, wird die patriarchale Struktur der Gesellschaft als Ursache dieser Nachteile benannt. Und weil
auf diese Weise wieder einmal “die Männer” als Verursacher weiblichen Elends dingfest gemacht werden
können, wird folgerichtig die Forderung erhoben, diese Nachteile durch irgendwelche politischen
Maßnahmen für die Frauen zu suspendieren. Das heißt: Frauen sehen ihre Gleichberechtigung erst dann
verwirklicht, wenn sie ihren Vorstellungen gemäß teilhaben können, unabhängig davon, was die
Realisierung dieser Vorstellungen für den männlichen Teil der Bevölkerung bedeutet. Genauer: Die
Nachteile, die den männlichen Bürgern aus der Gleichberechtigung im Sinne der Gleichstellung
erwachsen, glaubt die feministische Perspektive als Tilgung einer historischen Schuld anrechnen zu
können.
(c) Die Gleichstellungsbewegung arbeitet vielfach mit falschen Situationsbeschreibungen. So hält sich
bspw. hartnäckig das Gerücht, Frauen würden für gleiche Arbeit schlechter bezahlt als Männer. Dies
ist – zumindest im Bereich der EU – mittlerweile nicht mehr zutreffend, trotzdem wird in
einschlägigen Diskussionen immer wieder auf diesen vermeintlichen Mißstand hingewiesen – und Abhilfe
gefordert!4; Aus dieser Ignoranz gegenüber der Realität und den Veränderungen im
Geschlechterverhältnis resultiert die Forderung nach Übererfüllung im Grunde durchaus berechtigter
Anliegen.
Die Akteurinnen haben das Rollenmuster als Anklägerinnen, als Forderungsstellerinnen etc. derart
verinnerlicht, daß man niemals eine von ihnen sagen hören wird, es sei nun genug. Dazu trägt bei,
daß die normativen Vorgaben (A) immer üppiger gesteckt wurden und (B) an den Vorstellungen der Frauen
selbst so weit vorbeizielen, daß sie auch dann, wenn alle Frauen wunschlos glücklich wären, immer
noch nicht als erfüllt gelten dürften. Es ist eine schlechte feministische Tradition, die
offensichtliche Spannung zwischen den normativen Forderungen, die analytisch aus der feministischen
Interpretation der Ideen von Gleichberechtigung und Gleichstellung gewonnen wurden, und den
tatsächlichen Lebensentwürfen von Frauen entweder als Ausdruck falschen Bewußtseins diesen anzulasten
oder mit dem Verweis auf patriarchale Strukturen (“gläserne Decke”) zu erklären. Diese
Begründungsstrategie zur Legitimierung feministischer Forderungen ist ebenso perfide wie pfiffig:
Egal aus welchen Gründen Frauen nicht die Rolle einnehmen, die der Feminismus ihnen als normatives
Ideal vorschreibt, Schuld sind in jedem Fall die Männer. Sei es, daß sie Frauen in überkommene
Rollenmuster zwingen, sei es, daß sie “gläserne Decken” in Karrierewege einbauen. Deren Existenz
kann zwar empirisch nicht nachgewiesen werden, daß es sie aber dennoch geben muß, erweist sich
allein schon daran, daß jeder andere Grund mit der feministischen Ideologie unvereinbar wäre.
Lieber leugnet frau die Autonomie ihrer GeschlechtsgenossInnen, als Überzeugungen aufzugeben, die
in offensichtlichem Widerspruch zur Realität stehen.
Ein gutes Beispiel hierfür ist die oben schon diskutierte Forderung nach zahlenmäßiger Parität in
bestimmten Positionen oder Berufsgruppen. Es gibt weniger weibliche Ingenieure als männliche?
Dann werden die Mädchen falsch erzogen. Oder die Bedingungen in den Schulen/Universitäten/Betrieben
sind frauenfeindlich. Oder die Gesellschaft reagiert insgesamt nicht positiv genug auf weibliche
Ingenieure. Mit anderen Worten: Gleichstellung ist erst dann erreicht, wenn die Welt so verändert
wurde, daß Männer und Frauen in allen Bereichen gleichmäßig vertreten sind – mit Ausnahme jener
Berufe natürlich, die man Frauen selbst nach Maßgabe der Gleichstellerinnen nicht zumuten kann
(Gleisbau, Kanalreinigung, Ölförderung u. ä.). Aber auch hier müssen Bedingungen geschaffen werden,
daß die jeweilige Das-können-Frauen-genausogut-Frau ihr Geschlecht würdig vertreten kann.
Darüber hinaus kann festgestellt werden, daß systematisch alle Befunde, die darauf hinweisen, daß
Männer in unserer Gesellschaft Diskriminierungen und Benachteiligungen ausgesetzt sind, unterdrückt
werden. Als besonders unappetitliches Beispiel hierfür muß die Politik unserer ehemaligen
Alles-außer-Männer-Ministerin, Frau von der Leyen, gelten, die an der systematischen Benachteiligung
von Jungen in der Schule nichts Anstößiges finden konnte und die überproportionalen
Arbeitsplatzverluste männlicher Arbeitnehmer in der Finanzkrise des Jahres 2009 als positives
Zeichen dafür wahrnahm, daß die Arbeitswelt »weiblicher, bunter, älter« (FAS 20.12.2009) werde!
(d) Bezüglich der Subreption normativer Geltungsansprüche durch die Forderung nach “Gleichstellung”
anstelle von “Gleichberechtigung” steht zunächst einmal die historische Ausweitung des relativ
sparsamen Gleichberechtigungskonzeptes auf die wesentlich umfassendere, strafbewehrte Forderung
nach Gleichstellung zur Diskussion, sowie ihre Fleischwerdung in Form einer Gleichstellungsindustrie,
die ihre Tentakeln immer weiter in der Gesellschaft und ihren Institutionen ausbreitet. Wie konnte
es dazu kommen? Nachdem die Gleichberechtigung legislativ vollzogen war, stellten sich offensichtlich
nicht die gesellschaftlichen Veränderungen ein, die von den feministischen Propagandistinnen erwartet
worden waren. Vielleicht ging es nur langsamer als erwartet, vielleicht hatten viele Frauen nach wie
vor andere Vorstellungen von einem gelungenen Leben als ihre selbsternannten Repräsentanten
(nicht Repräsentantinnen, denn Tanten sind ja per se weiblich), vielleicht waren die Frauen
auch einfach nicht in der Lage, sich durchzusetzen – so oder so: Gleiche Rechte waren offensichtlich
nicht geeignet, jene gesellschaftlichen Verhältnisse herbeizuführen, die die Feministinnen sich
vorstellten. Da es unmöglich an den Vorstellungen liegen konnte, mußten logischerweise die
Verhältnisse schuld sein, eine Verschwörung der Männer, die die Frauen daran hinderte, ihre
gesetzmäßig verbrieften Rechte wahrzunehmen.
Folglich bedurfte es eines wirksamen Mittels, die gewünschten gesellschaftlichen Verhältnisse auch
ohne Mitwirkung der Betroffenen herzustellen. Ohne empirische Daten darüber, in welchem Verhältnis
das Ideal des Feminismus zu den Vorstellungen der Frauen in ihrer Gesamtheit steht, ohne belastbare
Einsichten, ob die Schwierigkeiten, mit denen Männer und Frauen bei der Realisierung ihrer
Vorstellungen vom gelungenen Leben zu kämpfen haben, sich unterscheiden, wurde das
Gleichstellungsprinzip als logische Konsequenz der Gleichberechtigung propagiert und etabliert.
Die Folgen sind erstaunlich: Wenn in einer öffentlichen Verwaltung zehn Stellen zu besetzen sind und
es bewerben sich fünfzig Männer und fünf Frauen mit vergleichbarer Qualifikation, dann bekommen
alle Frauen eine Stelle und fünfundvierzig Männer schauen automatisch in die Röhre – denn es
scheint ja offensichtlich, daß die Tatsache, daß sich nur fünf Frauen beworben haben, darauf
zurückzuführen ist, daß zu wenige Mädchen ermutigt werden, den entsprechenden Beruf auszuwählen.
So sorgen in verschiedenen Bereichen Gleichstellungsbeauftragte dafür, daß so lange nur noch
Frauen eingestellt werden, bis Parität erreicht ist – Männer brauchen sich hier eigentlich nicht
mehr bewerben.5
Der Paradigmenwechsel von der Gleichberechtigung zur Gleichstellung bedeutet somit den Übergang von
einer Emanzipationsbewegung, die zumindest prinzipiell als Vollendung der großen humanistischen und
aufklärerischen Bewegungen der Neuzeit verstanden werden konnte, zu einer ideologischen Maschinerie,
die die kontingenten Vorstellungen ihrer Propagandistinnen um jeden Preis durchsetzen wird. Da eine
argumentative Legitimierung eines solchen Vorgehens, das nicht nur den erklärten Gegner entrechtet,
sondern darüber hinaus die Adressatinnen der vermeintlichen Wohltaten bevormundet, kaum zu leisten
ist, immunisieren die Vertreterinnen der Gleichstellungspolitik ihre Position gegenüber Kritik.
Aufgrund der gegenwärtig herrschenden Deutungshoheit der Feministinnen ist sie generell unerwünscht,
und wird, wo sie doch einmal auftritt, mit Verachtung gestraft oder aggressiv niedergezetert.
Diskussionen werden entweder (1) mit dem Hinweis auf nicht bestehenden Diskussionsbedarf oder mit
dem Verweis auf eine vermeintlich offensichtliche Absicht des Kritikers zur Provokation (bestritten
wird die Wahrhaftigkeit des Kritikers) oder die Absurdität der Kritik (Bestreiten der Richtigkeit
der zugrundeliegenden Situationsdeutungen bzw. der impliziten normativen Setzungen) abgewürgt.
Folglich haben Jungen und Männer im öffentlichen Diskurs keine Vertreter. Die Familienministerin,
die noch am ehesten zumindest für die Jungen sprechen könnte, ist eben auch Frauenministerin und
fällt daher aus. Vielmehr ist es usus, Hinweise auf Benachteiligungen von Männern oder Jungen
lächerlich zu machen, zu bestreiten oder mit dem Hinweis auf die vermeintliche Unterdrückung der
Frau durch die Männer (und Jungen?) abzutun.
Das erste Ziel männlicher Interessenvertretungen müßte folglich darin bestehen, die strukturelle
Gewalt, die die feministische Ideologie im öffentlichen Diskurs ausübt, sichtbar zu machen und der
Legitimität und Authentizität der Erfahrung von Diskriminierung und Benachteiligung von Männern und
Jungen Anerkennung zu verschaffen. Frauen müssen lernen, sich diesen Erfahrungen zu stellen. Sie
müssen akzeptieren, daß ihre Emanzipation auch die Perspektive der Männer verändert hat und daß aus
dieser veränderten Sicht auf die Gesellschaft und das eigene Leben letztlich auch Forderungen
resultieren können, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Emanzipation war lange genug reine
Frauensache. Es ist an der Zeit, daß Männer und Jungen ihre Beteiligung an diesem Prozeß
einfordern.
Anmerkungen
(1) Selbst eine Frauenbeauftragte repräsentiert ihr Geschlecht nicht im eigentlichen Sinn; sie
setzt lediglich dessen Interessen durch.
(2) Auch: positive Diskriminierung
(3) So z. B. daß Männer nicht nur die Pflicht haben, sich an Haushalt und Kindererziehung zu
beteiligen, sondern daß daraus umgekehrt auch ein Recht für die Männer erwächst, die materielle
Reproduktion der Familie nicht mehr alleine schultern zu müssen und daß eventuelle finanzielle
Nachteile, die aus einer Teilzeitbeschäftigung des Mannes resultieren eben durch eine entsprechende
Arbeitsleistung der Frau kompensiert werden müssen.
(4) Tatsächlich liegt der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen unter dem von Männern. Die
Ursachen hierfür sind allerdings nicht im Geschlecht zu suchen, sondern (a) in der Berufswahl,
(b) der größeren Zahl an Teilzeitbeschäftigten unter den Frauen und (c) den geringeren Ansprüchen
der Frauen hinsichtlich ihres Einkommens (vgl. FAZ vom 07. Juli 2010, S. 12). – Und: Wenn Frauen
auf dem Arbeitsmarkt wirklich billiger zu haben wären als Männer, welchen Grund hätte ein
Unternehmen, überhaupt noch Männer einzustellen?
(5) So hat z. B. die Universität Linz im Jahr 2010 an drei Fakultäten Assistentenstellen explizit ausschließlich für Frauen ausgeschrieben. (vgl. Die Presse, 28.05.2010)
Aufsätze:
Rezensionen: