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Dr. Torsten Steiger

Emanzipation – oder Bevormundung?
Inkonsistenzen der Gleichstellungspolitik

Die Forderung nach Gleichberechtigung, die einst das zentrale Interesse der feministische Emanzipationsbewegung war, ist in den letzten zwanzig Jahren durch den Ruf nach Gleichstellung und ›gender mainstreaming‹ abgelöst und mithilfe der vorhandenen Frauenministerien und -beauftragten als politisches Ziel institutionell verankert worden. Der öffentliche Diskurs, der diese Entwicklung begleitet hat, konnte den Eindruck erwecken, als handele es sich bei der genannten Verschiebung lediglich um eine Konkretisierung der ursprünglichen Intentionen, die von allen Beteiligten als logisch und notwendig anerkannt werde. Tatsächlich jedoch stellt der Wechsel von der Gleichberechtigung zur Gleichstellung eine qualitative Veränderung dar, die weitreichende moralische und juristische Fragen aufwirft. Das Ausbleibens eines Aufschreis von Seiten der Betroffenen kann vor diesem Hintergrund nur dadurch erklärt werden, daß die Deutungsmacht der feministischen Aktivistinnen im öffentlichen Diskurs so stark geworden ist, daß divergierende Sichtweisen keine Chance auf Gehör haben.

Ich möchte im Folgenden drei Einwände bzw. Fragen diskutieren, an denen sich m. E. die Inkonsistenzen der kurrenten Gleichstellungspolitik nachweisen lassen. Dabei handelt es sich:

(1) um die moralischen und juristischen Probleme, die durch Quotierungen und die Bevorzugung von Frauen in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens entstehen,

(2) um die Verwechslung von Ursache und Wirkung des gender mainstreaming, d. h. um die Frage, inwieweit die Deutungsmuster, aus denen sich die Konzepte der Gleichstellung und des gender mainstreaming speisen, erst die Mißstände produzieren, denen die Politik doch begegnen möchte und

(3) die Frage nach den Geltungsansprüchen, die durch die feministischen (Gleichstellungs-)Forderungen erhoben werden. Genauer: Es geht um die Frage, mit welchen Argumenten der normative Gehalt solcher Forderungen zu legitimieren versucht wird. In diesem Kontaxt soll (a) die historische Entwicklung der Befreiung der Individuen aus tradierten Rollenmustern mit Blick auf die feministischen Forderungen grob skizziert werden. Es wird (b) zu untersuchen sein, wodurch sich die feministische Emanzipationsbewegung von anderen unterscheidet. Im Anschluß werde ich (c) darstellen, auf welche Weise falsche Situationsbeschreibungen und nicht legitimierte normative Forderungen in der Gleichstellungsbewegung miteinander verschränkt werden, um die Perpetuierung der Ansprüche sicherzustellen. In einem weiteren Schrittt möchte ich (d) zeigen, auf welche Weise die Subreption normativer Geltungsansprüche den Übergang von der Forderung nach Gleichberechtigung zur Forderung nach Gleichstellung kennzeichnet. Schließlich können (e) der ideologische Charakter der Gleichstellungsbewegung und des gender mainstreaming anhand der sprachlichen Immunisierung und Hermetisierung der von ihnen vertretenen Positionen nachgewiesen werden.

ad (1): In diesem Zusammenhang steht die Frage im Mittelpunkt, ob es moralisch und/oder juristisch geboten oder auch nur statthaft sein kann, soziale Veränderungen herbeizuführen, indem man massiv in die (verfassungsmäßig garantierten) Rechte einer gesellschaftlichen Gruppe eingreift bzw. diese beschneidet. Hier wird bewußt die grundlegende Frage nach der Berechtigung, der Legitimität und dem Sinn von Gleichstellungsmaßnahmen überhaupt ausgeklammert. Es geht vielmehr um die konkrete Art und Weise, in der diese Ziele bei uns erreicht werden sollen.

Zur Debatte steht hier (a) die Frage, inwieweit es legitim sein kann, Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen auf die Bedürfnisse und Interessen einer gesellschaftlichen Gruppe zuzuschneiden, wodurch im günstigsten Fall nur ein Zwang zur Anpassung an Denk-, Empfindungs- und Verhaltensmuster ausgeübt wird, deren normativer Gehalt/Charakter nicht hinreichend legitimiert ist. Wahrscheinlicher jedoch (und in der Realität auch häufiger anzutreffen) ist der ungünstigere Fall der Vernachlässigung all’ jener, die der als allein förderungswürdig anerkannten Gruppe nicht angehören: Die Tatsache daß Jungen in der Schule schlechter abschneiden als Mädchen und diese häufiger ohne oder mit einem schlechteren Abschluß verlassen, spricht eine ebenso deutliche Sprache, wie die höhere Selbstmordrate der Männer, ihre kürzere Lebenserwartung, ihre schlechtere medizinische Versorgung und ihre Dominanz unter den Obdachlosen. Je offensichtlicher wird, daß diese Schlechterstellungen nicht naturgegeben, d. h. biologisch determiniert sind, sondern die häßliche Kehrseite der Frauen- und Mädchenförderung darstellt, desto schwieriger wird es die Verletzung elementarer Grundrechte der Männer durch diese Politik zu leugnen.

Es müßte (b) erörtert werden, inwieweit z. B. das Recht auf freie Berufswahl einer gesellschaftlichen Gruppe durch legislative Maßnahmen und Verordnungen eingeschränkt werden darf, um tatsächliche oder gefühlte Benachteiligungen einer anderen gesellschaftlichen Gruppe zu beseitigen. Das heißt konkret: Ist es statthaft, daß die Chancen von Männern in bestimmten Bereichen des Berufsspektrums einen Arbeitsplatz zu finden, eingeschränkt werden, damit eine quantitative Parität der Geschlechter auf den existierenden Arbeitsplätzen hergestellt werden kann?

Hier muß zunächst darauf hingewiesen werden, daß das Ideal der paritätischen Repräsentation inkohärent ist, denn es beruht auf falschen Annahmen bezüglich der Intentionen, die der Berufswahl von Individuen zugrundeliegen. Es ist schlicht abwegig zu glauben, ein Mensch wähle seinen Beruf, um sein Geschlecht zu repräsentieren.1 Zumal vollkommen ungeklärt ist, wie sich eine derartige Repräsentationsfunktion mit einer beruflichen Tätigkeit verbinden oder in sie integrieren läßt. Außerdem stellt sich die Frage, warum Menschen ausgerechnet ein Interesse haben sollten, ihr Geschlecht zu repräsentieren und nicht etwa ihre Familie, ihren Kegelverein oder ihre Partei. Die Vorstellung, daß eine repräsentative Verteilung der Arbeitsplätze an die verschiedenen gesellschaftlichen Subgruppen, in irgendeinem Zusammenhang mit unseren Vorstellungen von Gleichheit und Gerechtigkeit steht, ist schlicht abwegig und aufgrund der vielfältigen Gruppenzugehörigkeit der Individuen ohnehin nicht konsequent durchzuführen.

So nebulös das Konzept der zahlenmäßig angemessenen Repräsentation, so offensichtlich ist, daß der Paritätsforderung eine qualitative Veränderung feministischer Interessen und Zielsetzungen zugrunde liegt. Frauen streben nicht länger nach gleichen Rechten. Sie wollen mehr Macht und Dominanz in den zentralen gesellschaftlichen Führungspositionen. Dies offensichtliche Machtstreben wird damit legitimiert, daß ohnehin die Mehrzahl der schlechtbezahlten Arbeit von Frauen geleistet werde. Diese Argumentation sieht freilich großzügig darüber hinweg, daß Männer ihrerseits in den Berufen mit hohen Risiken (Verletzung, Krankheit, Invalidität und Tod) fast vollständig unter sich sind, daß sie länger arbeiten müssen als Frauen und trotz ihrer niedrigeren Lebenserwartung nicht mehr Rente erhalten.

Zusammenfassend geht es also hinsichtlich dieses Komplexes um die Frage, ob es gerechtfertigt ist, die Kosten für die (wie auch immer fragwürdige und inkonsequente) Gleichstellung von Frauen jenen Männern aufzulasten, die die gefühlten oder tatsächlichen Mißstände mit Sicherheit nicht zu verantworten haben. Ergänzend könnte gefragt werden – und das leitet schon zum zweiten Frageschwerpunkt über –, wie sich jene Gleichstellungsmaßnahmen legitimieren lassen, die nicht nur die Chancen auf Realisierung eines selbstgewählten Lebensweges von Männern desavouieren, sondern offensichtlich auch an den Interessen und Bedürfnissen der vermeintlich benachteiligten Frauen vorbeizielen. Hierzu zählen z. B. die derzeit laufenden Kampagnen, mit denen Frauen in die Ingenieurberufe gedrängt werden sollen.

ad (2): Worauf die These zielt, daß Gleichstellungspolitik und das gender mainstreaming Ursache und Wirkung verwechseln und die Bedürfnisse, auf die zu reagieren sie vorgeben, erst schaffen, läßt sich an folgendem Beispiel verdeutlichen: Der LSB Hessen gibt zwei Informationsbroschüren zum Thema gender mainstreaming und zur Einrichtung von Frauenbeauftragen in Sportvereinen heraus. Zur Erinnerung: In (Sport-)Vereinen finden sich Menschen zusammen, die ein gemeinsames Interesse haben. Hier stellt sich also schon die erste Frage, welche nicht trivialen spezifischen Bedürfnisse aus einem gemeinsamen Interesse resultieren könnten, nur weil man eine Frau ist. Die zweite Frage stellt sich vor dem Hintergrund der Forderung, die Frauenbeauftragten mögen die Interessen der Frauen gegenüber dem Vorstand vertreten. In der Regel vertreten Trainer und Obleute, die für ihre jeweiligen Trainingsgruppen zuständig sind, deren Interessen vor allen Entscheidungsgremien. D. h. die Organisationsformen und die Institutionen in einem Verein prägen sich entsprechend der Bedürfnisse der jeweiligen Trainingsgruppe aus, die i. d. R. sportartspezifisch und nicht geschlechtsspezifisch sind. Freizeitsportler haben andere Bedürfnisse als Leistungssportler, Fußballer andere als Turner, Jugendgruppen andere als Seniorengruppen. Wer Frauenbeauftrage fordert, unterstellt, daß Frauen in Sportvereinen außer den Interessen, die sich aus ihrer Sportart und der Art und Weise, in der sie sie ausüben, resultieren, auch noch Interessen verfolgen, die sich aus ihrem Geschlecht herleiten lassen und durch die sie sich – unabhängig von den o. g. Faktoren – von allen anderen Sportlern im Verein unterscheiden.

Hier drängt sich natürlich der Verdacht auf, daß die Frauenbeauftragtenbewegung eine Initiative darstellt, die die Bedürfnisse, auf die sie antworten möchte, erst selbst herstellt. Bedenklich wird diese spezielle Industrie der Fraueninteressen also dadurch, daß sie aktiv an der Konstruktion geschlechtlicher Differenzen (also an der Konstruktion von ›gender‹) arbeitet und so die Kluft vertieft und zementiert, an deren Einebnung sie vorgeblich arbeitet. Daß dies der Fall ist, belegt nicht zuletzt die oben kritisierte Forderung nach paritätischer Repräsentation der Geschlechter in den einzelnen Berufsgruppen: Sie kann sinnvoll nur aus einer Perspektive gestellt werden, die den Mensch primär, wenn nicht gar ausschließlich als geschlechtliches Wesen sieht und seine Erfahrungen, seine Interessen und seine Lebensgeschichte ausschließlich aus diesem Horizont heraus zu verstehen versucht. Ich werde weiter unten zu zeigen versuchen, daß die reduktionistische, unterkomplexe Weltsicht, die dem Gleichstellungsgedanken zugrundeliegt, Lösungskonzepte motiviert, die selbst den Bedürfnissen ihrer Adressaten nicht gerecht werden.

ad 3: Die Diskussion der normativen Grundlagen von Gleichstellungspolitik und gender mainstreaming setzt sinnvollerweise am Schlagwort vom ›positiven Sexismus2 an. Damit bezeichnen Feministinnen die bewußte Bevorzugung von Frauen bzw. die bewußte Benachteiligung von Männern. Der “positive Sexismus” wird dadurch zu legitimieren versucht, daß man auf (vermeintlich oder real) exisitierende Mißstände hinweist und postuliert, daß es besser wäre, ein neues Unrecht zu begehen, als das bestehende noch länger hinzunehmen. Um hier eine arumentative Grundlage zu gewinnen, ist es hilfreich, die Argumentationslinien der Feministinnen nachzuzeichnen und in diesem Zusammenhang Zustandsbeschreibungen und normative Forderungen voneinander zu trennen bzw. ihre wechselseitigen Abhängigkeiten darzustellen.

(a) Die Kritik der ersten Frauenrechtlerinnen entzündete sich an der Verschiedenheit der Lebensbedingungen von Mann und Frau, der Festschreibung von Rollenmustern und der (vermeintlichen oder realen) Unfreiheit der Frauen und ihre (vermeintliche oder reale) Abhängigkeit von den Männern. Es ist in diesem Zusammenhang nicht zu leugnen, daß zwischen den tradierten Rollenmustern und dem objektiven Stand des Bewußtseins spätestens seit dem Ende des 18. Jhd. ein Spannungsverhältnis bestand, das sich zunehmend verschärfte. Es ist jedoch ebenso unleugbar, daß diese Rollenmuster nicht nur hinsichtlich weiblicher Lebensentwürfe Wirksamkeit entfalteten, sondern unterschiedslos alle Menschen betrafen.

Die Grenzen zwischen den unterschiedlichen Machtpotentialen verliefen dabei primär zwischen den gesellschaftlichen Gruppen bzw. Schichten und nicht zwischen den Geschlechtern: Der Sohn eines Tischlers konnte nicht frei entscheiden, welchen Lebensweg er einschlagen wollte, und selbst der Sohn des Königs hatte keinen größeren Entscheidungsspielraum hinsichtlich seiner Lebensplanung. Andererseits verfügte die Frau eines Fürsten objektiv über mehr Macht als ein leibeigener Bauer. – Aber wir müssen eingestehen, daß das Spektrum möglicher Lebensentwürfe für Männer insgesamt zumindest quantitativ breiter gewesen ist als für Frauen. Ob die Beschränkung des weiblichen Lebensspektrums auf die Rolle als Frau, Mutter oder Braut Christi eine aktive Leistung der männlichen Akteure gewesen ist oder sich historisch-evolutionär aus der “strukturellen Benachteiligung” im sexuellen Reproduktionsprozeß entwickelt hat und ob das zu irgendeiner Zeit notwendig oder auch nur sinnvoll gewesen ist, braucht hier nicht diskutiert zu werden. Sicher ist jedoch, daß die Rolle als Hausfrau und Mutter nicht nur eine Benachteiligung darstellt, sondern durchaus mit einer Reihe von Vergünstigungen einhergeht: keine aktive Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen, keine Ausübung gefährlicher Berufe, keine Verantwortlichkeit für die materielle Reproduktion der Familie (auch wenn die Trennung der Geschlechterrollen in dieser Hinsicht vor allem in den unteren Gesellschaftsschichten nicht so ausgeprägt war und spätestens mit Beginn der Industrialisierung vollkommen verschwand)

Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß das Interesse der Frauen an einer Erweiterung der Möglichkeiten ihrer individuellen Lebensplanung nachzuvollziehen ist (nachdem die Männer spätestens in der Französischen Revolution gezeigt hatten, welches Potential der von ihnen entwickelte Freiheitsbegriff entfalten konnte). Die Unterstellung, Männer hätten die Unterdrückung der Frau aktiv betrieben, ist jedoch schärfstens zurückzuweisen. Das historische Bewußtsein der frühen Neuzeit konnte das tradierte Weltbild nur partiell und in dem Maße transzendieren, in dem naturwissenschaftliche Erkenntnisse die Formulierung aufklärerischer Ideen begünstigten.

Wenn wir versuchen, die gesellschaftlichen Akteure aus ihrem sozialen Umfeld heraus zu verstehen und ihre Sozialisierung zu berücksichtigen, müssen wir einsehen, daß die Entdeckung des Individuums und seine Befreiung aus den Zwängen, die ihm durch die bestehenden sozialen Rollenmuster auferlegt wurden, nur von den Männern ausgehen und bei ihnen zunächst auch nur wirksam werden konnte. Die Verwechslung des homme mit dem bourgeois ist ein wesentliches Merkmal frühmoderner Emanzipationsbewegungen, das die Widersprüche zwischen den proklamierten Idealen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit und der gesellschaftlichen Realität unabhängig von Geschlechtergrenzen perpetuierte. Die Verwirklichung der Ziele der Aufklärung war durch die genannte Verwechslung von Anbeginn an illusorisch, gleichwohl wurde der universale Anspruch durch sie nicht in Frage gestellt. Zwar erweist sich retrospektiv der Scheincharakter dieses Universalitätsanspruchs, für die zeitgenössischen Akteure war er jedoch kaum zu durchschauen.

Es ist das Verdienst der Suffragetten und Feministinnen, die o. g. Ausblendungen sichtbar gemacht zu haben. Aber es ist die Tragik ihrer Bewegung, daß sie sich durch diese Entdeckung legitimiert fühlten, ihrerseits bewußt eine reduktionistische Perspektive einzunehmen. Der weibliche Kampf um Gleichberechtigung war von Anbeginn auf die Durchsetzung von Partikularinteressen angelegt. Die Frauenbewegung ähnelt allerdings nicht nur in dieser Hinsicht eher einem Eroberungsfeldzug, als den großen humanistischen Freiheitsbewegungen. Auch die Art und Weise, in der “die Männer” bekämpft und verdammt wurden, hat aufgrund der Aggressivität, mit der die Frauen zu Felde zogen, und der mangelnden Bereitschaft zu objektiver Auseinandersetzung große Ähnlichkeit mit derartigen Umsturzbewegungen. In diesem Zusammenhang spielen die Zuschreibungen und Deutungen, auf die die Frauen ihre Legitimierung gründeten, eine wesentliche Rolle. Die Selbstgerechtigkeit und Unfähigkeit zur Selbstkritik, mit der die Schuld für die soziale Realität dem männlichen Teil der Bevölkerung zugeschoben wurde, während die Frauen zu reinen und unschuldigen Opfern stilisiert wurden, die den wahren Quell des Glücks der Menschheit vorstellen sollten, ist schwer zu ertragen – zumal der zeitgenössische Feminismus und seine Gleichstellungshandlanger immer noch auf dieser Welle reiten. Allerdings darf hierbei nicht übersehen werden, daß die einseitige Befreiung der Männer die Spannung zwischen dem weiblichen Rollenmuster und dem Stand des objektiven Bewußtseins zusätzlich verschärfte.

So ist es nur selbstverständlich, daß (b) Frauen für sich die gleichen Rechte einfordern würden, wie sie den Männern eingeräumt wurden bzw. werden. In dieser Forderung hat nun die grundsätzliche Schieflage des Feminismus ihre Ursache und ihren Ausgangspunkt. Es ist dies eine Schieflage, die sich seitdem kontinuierlich verschärft hat und die heute dazu führt, daß der Feminismus seinen (zumindest partiell) befreienden Charakter eingebüßt hat und zu einem Zug der Unterdrückung geworden ist: Denn die Frauen vergaßen, ihre Forderung nach gleichen Rechten mit der Erklärung zu verbinden, daß sie bereit seien, auch die entsprechenden Pflichten zu übernehmen.

Hierbei fällt auf, daß unabhängig von der Frage, inwieweit Frauen z. B. an staatsbürgerlichen Pflichten wie der Landesverteidigung teilhaben sollten, damit sinnvollerweise von Gleichberechtigung gesprochen werden könnte, Frauen nach wie vor nicht bereit sind, die Nachteile in Kauf zu nehmen, die durch Dinge wie Berufstätigkeit und Teilhabe der Männer an der Kindererziehung u. ä. erwachsen. 3 In diesem Zusammenhang werden zwei ineinandergreifende Argumentationsstrategien in Anschlag gebracht: (A) Einerseits besteht die Tendenz, derartige Nachteile als spezifische (“strukturelle”) Benachteiligung der Frauen zu interpretieren, und (B) wo dies überhaupt nicht geht, wird die patriarchale Struktur der Gesellschaft als Ursache dieser Nachteile benannt. Und weil auf diese Weise wieder einmal “die Männer” als Verursacher weiblichen Elends dingfest gemacht werden können, wird folgerichtig die Forderung erhoben, diese Nachteile durch irgendwelche politischen Maßnahmen für die Frauen zu suspendieren. Das heißt: Frauen sehen ihre Gleichberechtigung erst dann verwirklicht, wenn sie ihren Vorstellungen gemäß teilhaben können, unabhängig davon, was die Realisierung dieser Vorstellungen für den männlichen Teil der Bevölkerung bedeutet. Genauer: Die Nachteile, die den männlichen Bürgern aus der Gleichberechtigung im Sinne der Gleichstellung erwachsen, glaubt die feministische Perspektive als Tilgung einer historischen Schuld anrechnen zu können.

(c) Die Gleichstellungsbewegung arbeitet vielfach mit falschen Situationsbeschreibungen. So hält sich bspw. hartnäckig das Gerücht, Frauen würden für gleiche Arbeit schlechter bezahlt als Männer. Dies ist – zumindest im Bereich der EU – mittlerweile nicht mehr zutreffend, trotzdem wird in einschlägigen Diskussionen immer wieder auf diesen vermeintlichen Mißstand hingewiesen – und Abhilfe gefordert!4; Aus dieser Ignoranz gegenüber der Realität und den Veränderungen im Geschlechterverhältnis resultiert die Forderung nach Übererfüllung im Grunde durchaus berechtigter Anliegen.

Die Akteurinnen haben das Rollenmuster als Anklägerinnen, als Forderungsstellerinnen etc. derart verinnerlicht, daß man niemals eine von ihnen sagen hören wird, es sei nun genug. Dazu trägt bei, daß die normativen Vorgaben (A) immer üppiger gesteckt wurden und (B) an den Vorstellungen der Frauen selbst so weit vorbeizielen, daß sie auch dann, wenn alle Frauen wunschlos glücklich wären, immer noch nicht als erfüllt gelten dürften. Es ist eine schlechte feministische Tradition, die offensichtliche Spannung zwischen den normativen Forderungen, die analytisch aus der feministischen Interpretation der Ideen von Gleichberechtigung und Gleichstellung gewonnen wurden, und den tatsächlichen Lebensentwürfen von Frauen entweder als Ausdruck falschen Bewußtseins diesen anzulasten oder mit dem Verweis auf patriarchale Strukturen (“gläserne Decke”) zu erklären. Diese Begründungsstrategie zur Legitimierung feministischer Forderungen ist ebenso perfide wie pfiffig: Egal aus welchen Gründen Frauen nicht die Rolle einnehmen, die der Feminismus ihnen als normatives Ideal vorschreibt, Schuld sind in jedem Fall die Männer. Sei es, daß sie Frauen in überkommene Rollenmuster zwingen, sei es, daß sie “gläserne Decken” in Karrierewege einbauen. Deren Existenz kann zwar empirisch nicht nachgewiesen werden, daß es sie aber dennoch geben muß, erweist sich allein schon daran, daß jeder andere Grund mit der feministischen Ideologie unvereinbar wäre. Lieber leugnet frau die Autonomie ihrer GeschlechtsgenossInnen, als Überzeugungen aufzugeben, die in offensichtlichem Widerspruch zur Realität stehen.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die oben schon diskutierte Forderung nach zahlenmäßiger Parität in bestimmten Positionen oder Berufsgruppen. Es gibt weniger weibliche Ingenieure als männliche? Dann werden die Mädchen falsch erzogen. Oder die Bedingungen in den Schulen/Universitäten/Betrieben sind frauenfeindlich. Oder die Gesellschaft reagiert insgesamt nicht positiv genug auf weibliche Ingenieure. Mit anderen Worten: Gleichstellung ist erst dann erreicht, wenn die Welt so verändert wurde, daß Männer und Frauen in allen Bereichen gleichmäßig vertreten sind – mit Ausnahme jener Berufe natürlich, die man Frauen selbst nach Maßgabe der Gleichstellerinnen nicht zumuten kann (Gleisbau, Kanalreinigung, Ölförderung u. ä.). Aber auch hier müssen Bedingungen geschaffen werden, daß die jeweilige Das-können-Frauen-genausogut-Frau ihr Geschlecht würdig vertreten kann.

Darüber hinaus kann festgestellt werden, daß systematisch alle Befunde, die darauf hinweisen, daß Männer in unserer Gesellschaft Diskriminierungen und Benachteiligungen ausgesetzt sind, unterdrückt werden. Als besonders unappetitliches Beispiel hierfür muß die Politik unserer ehemaligen Alles-außer-Männer-Ministerin, Frau von der Leyen, gelten, die an der systematischen Benachteiligung von Jungen in der Schule nichts Anstößiges finden konnte und die überproportionalen Arbeitsplatzverluste männlicher Arbeitnehmer in der Finanzkrise des Jahres 2009 als positives Zeichen dafür wahrnahm, daß die Arbeitswelt »weiblicher, bunter, älter« (FAS 20.12.2009) werde!

(d) Bezüglich der Subreption normativer Geltungsansprüche durch die Forderung nach “Gleichstellung” anstelle von “Gleichberechtigung” steht zunächst einmal die historische Ausweitung des relativ sparsamen Gleichberechtigungskonzeptes auf die wesentlich umfassendere, strafbewehrte Forderung nach Gleichstellung zur Diskussion, sowie ihre Fleischwerdung in Form einer Gleichstellungsindustrie, die ihre Tentakeln immer weiter in der Gesellschaft und ihren Institutionen ausbreitet. Wie konnte es dazu kommen? Nachdem die Gleichberechtigung legislativ vollzogen war, stellten sich offensichtlich nicht die gesellschaftlichen Veränderungen ein, die von den feministischen Propagandistinnen erwartet worden waren. Vielleicht ging es nur langsamer als erwartet, vielleicht hatten viele Frauen nach wie vor andere Vorstellungen von einem gelungenen Leben als ihre selbsternannten Repräsentanten (nicht Repräsentantinnen, denn Tanten sind ja per se weiblich), vielleicht waren die Frauen auch einfach nicht in der Lage, sich durchzusetzen – so oder so: Gleiche Rechte waren offensichtlich nicht geeignet, jene gesellschaftlichen Verhältnisse herbeizuführen, die die Feministinnen sich vorstellten. Da es unmöglich an den Vorstellungen liegen konnte, mußten logischerweise die Verhältnisse schuld sein, eine Verschwörung der Männer, die die Frauen daran hinderte, ihre gesetzmäßig verbrieften Rechte wahrzunehmen.

Folglich bedurfte es eines wirksamen Mittels, die gewünschten gesellschaftlichen Verhältnisse auch ohne Mitwirkung der Betroffenen herzustellen. Ohne empirische Daten darüber, in welchem Verhältnis das Ideal des Feminismus zu den Vorstellungen der Frauen in ihrer Gesamtheit steht, ohne belastbare Einsichten, ob die Schwierigkeiten, mit denen Männer und Frauen bei der Realisierung ihrer Vorstellungen vom gelungenen Leben zu kämpfen haben, sich unterscheiden, wurde das Gleichstellungsprinzip als logische Konsequenz der Gleichberechtigung propagiert und etabliert. Die Folgen sind erstaunlich: Wenn in einer öffentlichen Verwaltung zehn Stellen zu besetzen sind und es bewerben sich fünfzig Männer und fünf Frauen mit vergleichbarer Qualifikation, dann bekommen alle Frauen eine Stelle und fünfundvierzig Männer schauen automatisch in die Röhre – denn es scheint ja offensichtlich, daß die Tatsache, daß sich nur fünf Frauen beworben haben, darauf zurückzuführen ist, daß zu wenige Mädchen ermutigt werden, den entsprechenden Beruf auszuwählen. So sorgen in verschiedenen Bereichen Gleichstellungsbeauftragte dafür, daß so lange nur noch Frauen eingestellt werden, bis Parität erreicht ist – Männer brauchen sich hier eigentlich nicht mehr bewerben.5

Der Paradigmenwechsel von der Gleichberechtigung zur Gleichstellung bedeutet somit den Übergang von einer Emanzipationsbewegung, die zumindest prinzipiell als Vollendung der großen humanistischen und aufklärerischen Bewegungen der Neuzeit verstanden werden konnte, zu einer ideologischen Maschinerie, die die kontingenten Vorstellungen ihrer Propagandistinnen um jeden Preis durchsetzen wird. Da eine argumentative Legitimierung eines solchen Vorgehens, das nicht nur den erklärten Gegner entrechtet, sondern darüber hinaus die Adressatinnen der vermeintlichen Wohltaten bevormundet, kaum zu leisten ist, immunisieren die Vertreterinnen der Gleichstellungspolitik ihre Position gegenüber Kritik. Aufgrund der gegenwärtig herrschenden Deutungshoheit der Feministinnen ist sie generell unerwünscht, und wird, wo sie doch einmal auftritt, mit Verachtung gestraft oder aggressiv niedergezetert. Diskussionen werden entweder (1) mit dem Hinweis auf nicht bestehenden Diskussionsbedarf oder mit dem Verweis auf eine vermeintlich offensichtliche Absicht des Kritikers zur Provokation (bestritten wird die Wahrhaftigkeit des Kritikers) oder die Absurdität der Kritik (Bestreiten der Richtigkeit der zugrundeliegenden Situationsdeutungen bzw. der impliziten normativen Setzungen) abgewürgt.

Folglich haben Jungen und Männer im öffentlichen Diskurs keine Vertreter. Die Familienministerin, die noch am ehesten zumindest für die Jungen sprechen könnte, ist eben auch Frauenministerin und fällt daher aus. Vielmehr ist es usus, Hinweise auf Benachteiligungen von Männern oder Jungen lächerlich zu machen, zu bestreiten oder mit dem Hinweis auf die vermeintliche Unterdrückung der Frau durch die Männer (und Jungen?) abzutun.

Das erste Ziel männlicher Interessenvertretungen müßte folglich darin bestehen, die strukturelle Gewalt, die die feministische Ideologie im öffentlichen Diskurs ausübt, sichtbar zu machen und der Legitimität und Authentizität der Erfahrung von Diskriminierung und Benachteiligung von Männern und Jungen Anerkennung zu verschaffen. Frauen müssen lernen, sich diesen Erfahrungen zu stellen. Sie müssen akzeptieren, daß ihre Emanzipation auch die Perspektive der Männer verändert hat und daß aus dieser veränderten Sicht auf die Gesellschaft und das eigene Leben letztlich auch Forderungen resultieren können, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Emanzipation war lange genug reine Frauensache. Es ist an der Zeit, daß Männer und Jungen ihre Beteiligung an diesem Prozeß einfordern.



Anmerkungen

(1) Selbst eine Frauenbeauftragte repräsentiert ihr Geschlecht nicht im eigentlichen Sinn; sie setzt lediglich dessen Interessen durch.

(2) Auch: positive Diskriminierung

(3) So z. B. daß Männer nicht nur die Pflicht haben, sich an Haushalt und Kindererziehung zu beteiligen, sondern daß daraus umgekehrt auch ein Recht für die Männer erwächst, die materielle Reproduktion der Familie nicht mehr alleine schultern zu müssen und daß eventuelle finanzielle Nachteile, die aus einer Teilzeitbeschäftigung des Mannes resultieren eben durch eine entsprechende Arbeitsleistung der Frau kompensiert werden müssen.

(4) Tatsächlich liegt der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen unter dem von Männern. Die Ursachen hierfür sind allerdings nicht im Geschlecht zu suchen, sondern (a) in der Berufswahl, (b) der größeren Zahl an Teilzeitbeschäftigten unter den Frauen und (c) den geringeren Ansprüchen der Frauen hinsichtlich ihres Einkommens (vgl. FAZ vom 07. Juli 2010, S. 12). – Und: Wenn Frauen auf dem Arbeitsmarkt wirklich billiger zu haben wären als Männer, welchen Grund hätte ein Unternehmen, überhaupt noch Männer einzustellen?

(5) So hat z. B. die Universität Linz im Jahr 2010 an drei Fakultäten Assistentenstellen explizit ausschließlich für Frauen ausgeschrieben. (vgl. Die Presse, 28.05.2010)

Aufsätze:

Rezensionen: